Brauche ich für Fotos der Kindergartenkinder die Einwilligung der Eltern?
Brauche ich für die Anfertigung von Fotos der Kindergartenkinder
die Einwilligung der Eltern?
UNBEDINGT!
Gemäß Definition der DSGVO sind personenbezogene Daten alle Daten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Ist ein Foto ausreichend scharf und die Person darauf erkennbar, handelt es sich zweifelsfrei um ein personenbezogenes Datum. Für jede Verarbeitung eines personenbezogenen Datums ist eine Rechtsgrundlage notwendig. Somit sollten Sie keine Fotos von Kindergartenkindern anfertigen, von denen Sie nicht die Einwilligung beider Eltern haben.
Meine Empfehlung:
Holen Sie sich im Rahmen des Betreuungsvertragsabschlusses vor Kindergarteneintritt eine Einwilligungserklärung für Fotos von beiden Elternteilen ein.