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Ist für jeden Kita-Träger eine Datenschutzbeauftragte notwendig?

Karoline Tancredi • März 09, 2023

Ist für jeden Kita-Träger eine Datenschutzbeauftragte notwendig?


Unbedingt!


In wenigen Bereichen fallen so vielen sensible Daten an wie in Kindertagesstätten und Krippen. Nicht nur Daten der Kinder wie beispielsweise der Bildungs- und Entwicklungsstand, ein möglicher Förderbedarf oder Gesundheitsdaten (Impfungen, Erkrankungen uvm.) werden erfasst, sondern auch Daten über die Eltern, Geschwister und Abholberechtigten.

Aufgrund der Qualität und Quantität der Daten ist ein datenschutzkonformer Umgang damit zwingend erforderlich, damit diese nicht in Hände Dritter gelangen.

Unter welchen Voraussetzungen ist die Benennung einer Datenschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben?

Eine Datenschutzbeauftragte muss benannt werden, wenn mindestens 20 Mitarbeiter*innen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Heißt das jetzt im Gegenzug, dass kleine Kindertagesstätten aufgrund einer geringeren Mitarbeiter*innen-Anzahl von der Benennung befreit sind? NEIN!

Eine Benennung ist ebenfalls notwendig, wenn in einem beträchtlichen Umfang besondere Kategorien personenbezogener Daten (bspw. Gesundheitsdaten, ethnische Herkunft) verarbeitet werden. Unabhängig der Mitarbeiter*innen Anzahl ist dieser Aspekt auch in kleinen Kindertagesstätten gegeben.


Meine Empfehlung:

Nutzen Sie die Expertise einer internen o. externen Datenschutzbeauftragten, die Ihnen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben hilft und im Fall der Fälle die Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde übernimmt.




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